============================================================ WHK-Stelle (w/m/d) im DFG-Forschungsprojekt "Proof Structures: Proofs as Formal Objects and as Data Structures" an der Universität Potsdam ============================================================ - Einstellungsdatum: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt - Umfang: 10-19 Stunden pro Woche - Dauer: ca. 12-18 Monate (Befristung nach WissZeitVG) - Vergütung: Nach den Richtlinien der Universität Potsdam für wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) Info zum Projekt: http://cs.christophwernhard.com/projects/prs/ Aufgaben: Unterstützung bei der Implementierung und Evaluierung von automatischen Beweissystemen sowie bei der Untersuchung konzeptueller und theoretischer Fragen im Zusammenhang mit dem Projekt. Voraussetzungen: - Bachelor in Informatik oder Mathematik - Großes Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten - Gute Kenntnisse in Logik - Erfahrung mit formalen Systemen und Formalisierungen - Gute Programmierkenntnisse - Sicherer Umgang mit der Unix-Shell und mit LaTeX - Sicheres Englisch für wissenschaftliches Schreiben Wünschenswerte Qualifikationen: - Kenntnisse in oder großes Interesse an einem der Themenbereiche: - Automatisches Beweisen - Wissensrepräsentation/Wissensverarbeitung - Logikprogrammierung - Beweisassistenten - Computational Logic - Praktische Erfahrung mit logischen oder funktionalen Programmiersprachen - Einblicke in wissenschaftliche Literatur Kontakt: Wenn Sie Fragen haben oder sich bewerben möchten, wenden Sie sich bitte an Christoph Wernhard christoph.wernhard@uni-potsdam.de Rechtliche Hinweise der Universität Potsdam: Die Universität Potsdam schätzt die Vielfalt ihrer Mitglieder und verfolgt die Ziele der Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Bewerbungen aus dem Ausland und von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität strebt in allen Beschäftigungsgruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an; in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt (§ 7 Absatz 4 BbgHG). Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bei Eignungstests und Auswahlgesprächen werden individuelle Nachteilsausgleiche gewährt, die ihrer Behinderung angemessen sind. Sofern ein Mensch mit Behinderung individuelle Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen möchte, teilt er dies bitte im Bewerbungsanschreiben mit.